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Impfpflicht juristisch nicht möglich!

  https://t.me/NetzwerkkritischerExperten/20093 Arbeitgeber machen sich schuldig!Auch Krankenhäuser!  Auszug: Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt     Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen , oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund - u. Freiheitsrechte. Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt , insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik. Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.  

Bayern will zweite Stufe der einrichtungs­bezogenen Impfpflicht nicht umsetzen

  https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/137301/Bayern-will-zweite-Stufe-der-einrichtungsbezogenen-Impfpflicht-nicht-umsetzen

Grundgesetz Artikel 1- 20 Arbeitsvertrag, Impfpflicht

  https://tim-deutschmann.de/Politik/Grundgesetz.html       https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/9-fragen-zur-coronaimpfung-im-arbeitsrecht/details/anzeige/   Nach dem Nürnberger Kodex darf die Arbeit nicht von der Impfung abhängen, ausserdem ist es ein Eingriff in die Unverletzlichkeit des Körpers nach dem Grundgesetz.      Angeblich gilt im Gesundheitswesen zum Teil die Impfpflicht. Aber was ist mit Personen im Krankenhaus, die unbedingt von ungeimpften Personen gepflegt werden wollen?  Wir wissen, dass selbst Geimpfte an Corona erkranken. Das heisst, es ist kein Schutz! Bild hat da einige Erfahrung. Damit ist, meiner Meinung, nach diese Impfung hinfällig.