Grundgesetz Artikel 1- 20 Arbeitsvertrag, Impfpflicht
https://tim-deutschmann.de/Politik/Grundgesetz.html https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/9-fragen-zur-coronaimpfung-im-arbeitsrecht/details/anzeige/ Nach dem Nürnberger Kodex darf die Arbeit nicht von der Impfung abhängen, ausserdem ist es ein Eingriff in die Unverletzlichkeit des Körpers nach dem Grundgesetz. Angeblich gilt im Gesundheitswesen zum Teil die Impfpflicht. Aber was ist mit Personen im Krankenhaus, die unbedingt von ungeimpften Personen gepflegt werden wollen? Wir wissen, dass selbst Geimpfte an Corona erkranken. Das heisst, es ist kein Schutz! Bild hat da einige Erfahrung. Damit ist, meiner Meinung, nach diese Impfung hinfällig.